Die Strafe beginnt nach der Entlassung
Basisinformationen
Titel:
Die Strafe beginnt nach der Entlassung
Erscheinungsangaben:
Schweizerischer Verein für Heimerziehung und Anstaltsleitung; Schweizerischer Hilfsverband für Schwererziehbare; Verein für Schweizerisches Anstaltswesen, 1956-06-01
Medium/Format:
Text/PDF
Enthalten in:
Fachblatt für schweizerisches Anstaltswesen = Revue suisse des établissements hospitaliers; 27, 6 (1956), S. 222
Bereitgestellt durch:
Schweizerische Nationalbibliothek